Vermietungen
Vermietung der Räumlichkeiten der «Klibühni, Das Theater.»
Die Klibühni-Räumlichkeiten können grundsätzlich gemietet werden. Dabei sind folgende Punkte zu beachten.
1. Grundsätze
Die «Klibühni, Das Theater» ist ein Verein, der kulturelle Anlässe veranstaltet, die der ernsten Kleinkunst insbesondere dem Theater verpflichtet sind. Die Räumlichkeiten der Klibühni sind daher mit Ehrfurcht und Respekt zu nutzen. Die Klibühni liegt in einer speziell ruhigen Zone (Martinskirche). Es ist deshalb wichtig, dass Benutzende die Lärmemissionen entsprechend tief halten (geschlossene Fenster bei lauter Musik sowie gesittetes Verlassen der Liegenschaft zu Nachtstunden). Fremdanlässe dienen der Mitfinanzierung des Mietzinses der Klibühni.
Überdies kann es zu Mehrfachbelegungen in den verschiedenen Räumlichkeiten der Klibühni kommen. Damit die verschiedenen Parteien zurechtkommen, ist eine Miete der Klibühni mit der entsprechenden Toleranz und gegenseitiger Rücksichtnahme verbunden.
2. Vermietungsstelle
Befugnis und Kompetenz zur Vermietung obliegt der Geschäftsstelle der Klibühni.
3. Vermietungspriorität
Bei der Vermietung ist folgende Priorität zu beachten:
1. Eigene Veranstaltungen der Klibühni
2. Kulturelle Veranstaltungen
3. Vereins- oder Institutionsveranstaltungen
4. Privatanlässe
4. Kosten / Dauer / Rückzug
Kulturelle Veranstaltungen und Vereinsveranstaltungen
bei Benutzung Zunftstube/WC
Fr. 600.–
bei Benutzung Küche/WC und Foyer und Zunftstube
Fr. 700.–
Privat- sowie Festanlässe:
bei Benutzung Küche/WC und Foyer
Fr. 550.–
Für maximal 24 Stunden inkl. Energie, Wasser und Strom. Diese Preise beinhalten zusätzlich das Zeigen der Räumlichkeiten und die Einführung in die Haustechnik. Alle der Klibühni zusätzlich entstehenden Arbeiten wie Bereitstellen der Räumlichkeiten für individuelle Bedürfnisse, Aufräumen und Reinigen der Räumlichkeiten, Arbeiten des Haustechnikers etc. werden mit Fr. 75.– pro Stunde zusätzlich verrechnet.
Tritt eine der Parteien aus dem bereits unterzeichneten Vertrag vorzeitig zurück, ist die Hälfte der abgemachten Miete fällig.
5. Schlüssel und Abnahme der Räumlichkeiten
Der Schlüssel kann bei der Geschäftsstelle (Kirchgasse 14) gegen ein Depot von Fr. 50.– bezogen werden. Die Räumlichkeiten werden am Folgetag von 9 bis 12 Uhr abgenommen.